Prüfungen für Ihre Sicherheit
Jeder Arbeitgeber/Unternehmer, der elektrische Betriebsmittel bereithält, ist für die Sicherheit dieser verantwortlich. Zum Erhalt der Sicherheit aller Arbeitsmittel sind wiederkehrende Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben! Diese Sicherheit muss auch für Besucher oder Fremdhandwerker, die im Unternehmen anwesend sind, gewährleistet sein.
Die Rechtsgrundlagen sind u.A.: DGUV V.3-4, DIN VDE 0701-0702, TRBS, ArbSchG und BetrSichV. (Technische Richtlinien Betriebssicherheit, Arbeitsschutzgesetz und
der Betriebssicherheitsverordnung).
Wann muss geprüft werden?
- VOR der Erstinbetriebnahme (Gefahrenabwehr)
- Nach Änderung oder Instandsetzung / Reparatur
- In bestimmten Zeitabständen (Prüffristen werden einzeln geregelt bzw. festgelegt)
Was muss geprüft werden?
Im Prinzip alle elektrischen Geräte, die einen Netzsteckeranschluss haben. z. B.: PCs, Drucker, Monitore, Scanner, Faxgeräte, Mehrfachsteckdosen etc. Aber auch Geräte
des täglichen Gebrauchs, wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellengeräte, Rechenmaschinen, Datenshredder, Schreibtischleuchten usw. usf., wie sie in jedem Unternehmen vorhanden sind. Wir bieten Ihnen diese Prüfungen als zugelassene Fachkräfte (Elektrofachkraft / Befähigte Person) an, damit Sie als Arbeitgeber den Vorschriften entsprechen und Ihre Mitarbeiter in einer sicheren Umgebung ihren täglichen Arbeitsaufgaben sorgenfrei nachgehen können.
Gerne erstellen wir Ihnen ein bedarfsorientiertes Angebot, nach kostenloser, unverbindlicher Erstberatung. Gerne auch in Ihren Geschäftsräumlichkeiten !